Rechtsgrundlagen sowie Belehrung

Impressum

Angaben gemäß Schweizer Recht

Unternehmensname

E&F Fast Cars


Unternehmenssitz

E&F Fast Cars
Sinserstrasse 67
6330 Cham
Kanton Zug
Schweiz


Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)

CHE-306.063.992


Kontakt

Kundenservice

E-Mail: info@effastcars.com

Verkauf

E-Mail: sales@effastcars.com

Fahrzeugvermietung

E-Mail: rent@effastcars.com

Social Media

E-Mail: social-media@effastcars.com

Telefonische Hotline

Schweiz

Telefon: +41 61 543 46 25

USA

Telefon: +1 310 555 7824


Internationale Präsenz

Schweiz

Sinserstrasse 67
6330 Cham
Kanton Zug
Schweiz

Vereinigte Staaten von Amerika

329–340 North Rodeo Drive
Beverly Hills, California
USA


Verantwortungsbereich

E&F Fast Cars ist ein international tätiges Unternehmen im Bereich exklusiver Automobile und bietet Dienstleistungen in den folgenden Bereichen an:

  • Ankauf von Fahrzeugen

  • Verkauf von Fahrzeugen

  • Fahrzeugvermittlung

  • Individuelle Fahrzeugbeschaffung

  • Premium-Fahrzeugvermietung

  • Werkstattdienstleistungen über ausgewählte Partnerbetriebe

  • MFK-Vorbereitung

  • Nationale und internationale Fahrzeugdienstleistungen

  • Verkauf von Bekleidung, Accessoires und Lifestyle-Produkten über den E&F Fast Cars Online-Shop


Urheberrecht

Sämtliche Inhalte dieser Website, einschließlich Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Designs, Videos, Marken sowie sonstiger Inhalte, sind urheberrechtlich geschützt.

Jede Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstige Nutzung außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von E&F Fast Cars.


Markenrechte

"E&F Fast Cars", "E&F Racing" sowie sämtliche Logos, Wortmarken, Bildmarken, Designs und grafischen Darstellungen sind Eigentum von E&F Fast Cars.

Eine Nutzung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist untersagt.


Haftung für Inhalte

E&F Fast Cars erstellt sämtliche Inhalte dieser Website mit größtmöglicher Sorgfalt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit sämtlicher bereitgestellten Informationen.

Technische Änderungen, Irrtümer sowie Änderungen unseres Angebots bleiben jederzeit vorbehalten.


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Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von E&F Fast Cars sowie den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz und – soweit anwendbar – weiterer einschlägiger Rechtsvorschriften.


Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, gilt für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen E&F Fast Cars und seinen Kunden ausschließlich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Cham, Kanton Zug, Schweiz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.


Stand: August 2026

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

E&F Fast Cars

Stand: August 2026


Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Bestimmungen

  2. Geltungsbereich

  3. Vertragsabschluss

  4. Leistungen von E&F Fast Cars

  5. Preise und Zahlungsbedingungen

  6. Fahrzeugankauf

  7. Fahrzeugverkauf

  8. Fahrzeugvermittlung

  9. Fahrzeugbeschaffung

  10. Fahrzeugvermietung

  11. Werkstatt- und Partnerleistungen

  12. Online-Shop

  13. Eigentumsvorbehalt

  14. Lieferung und Fahrzeugübergabe

  15. Gewährleistung

  16. Haftung

  17. Datenschutz

  18. Höhere Gewalt

  19. Geistiges Eigentum

  20. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  21. Schlussbestimmungen


1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen E&F Fast Cars und seinen Kunden für sämtliche angebotenen Dienstleistungen und Produkte.

Sie gelten für alle Verträge über den Ankauf und Verkauf von Fahrzeugen, die Fahrzeugvermittlung, die Fahrzeugbeschaffung, die Fahrzeugvermietung, Werkstattdienstleistungen über Partnerbetriebe sowie den Verkauf von Produkten über den E&F Fast Cars Online-Shop.

Mit Abschluss eines Vertrages oder der Nutzung unserer Dienstleistungen erkennt der Kunde diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.


2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die mit E&F Fast Cars Verträge abschließen oder Dienstleistungen beziehungsweise Produkte beziehen.

Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn E&F Fast Cars deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


3. Vertragsabschluss

Die Präsentation von Fahrzeugen, Dienstleistungen oder Produkten auf der Website, in sozialen Medien, in Prospekten oder in sonstigen Werbemitteln stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn E&F Fast Cars eine Bestellung, Reservierung oder Anfrage ausdrücklich bestätigt oder ein schriftlicher Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch E&F Fast Cars.


4. Leistungen von E&F Fast Cars

E&F Fast Cars bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Ankauf von Fahrzeugen

  • Verkauf von Fahrzeugen

  • Fahrzeugvermittlung

  • Individuelle Fahrzeugbeschaffung

  • Premium-Fahrzeugvermietung

  • Vermittlung von Werkstattdienstleistungen über ausgewählte Partnerbetriebe

  • MFK-Vorbereitung

  • Nationale und internationale Fahrzeugdienstleistungen

  • Verkauf von Bekleidung, Accessoires und Lifestyle-Produkten über den Online-Shop

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in der jeweils angegebenen Währung und enthalten die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern nur, soweit dies ausdrücklich ausgewiesen ist.

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. E&F Fast Cars behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten erhoben werden, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist.

Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte Fahrzeuge und Waren – soweit gesetzlich zulässig – Eigentum von E&F Fast Cars oder des jeweiligen Veräußerers, sofern ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.

6. Fahrzeugverkauf

E&F Fast Cars bietet den Verkauf von exklusiven Fahrzeugen im Premium- und Luxussegment an. Die angebotenen Fahrzeuge werden nach bestem Wissen beschrieben und mit relevanten Informationen präsentiert.

Vor Vertragsabschluss erhält der Kunde die Möglichkeit, das Fahrzeug zu besichtigen und – sofern vereinbart – eine Probefahrt durchzuführen.

Der Kaufvertrag über ein Fahrzeug wird durch die schriftliche Vereinbarung zwischen E&F Fast Cars und dem Käufer abgeschlossen. Bestandteil des Vertrages sind insbesondere Fahrzeugdaten, Kaufpreis, Zahlungsbedingungen sowie Übergabebedingungen.


6.1 Fahrzeugbesichtigung und Probefahrt

Der Kunde hat die Möglichkeit, das Fahrzeug vor dem Kauf persönlich zu prüfen und sich von dessen Zustand zu überzeugen.

Probefahrten erfolgen nach vorheriger Vereinbarung und unter Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Versicherungsbestimmungen.

E&F Fast Cars behält sich vor, für Probefahrten entsprechende Voraussetzungen festzulegen.


6.2 Fahrzeugzustand und Informationen

Bei gebrauchten Fahrzeugen können alters- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren vorhanden sein.

Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, die ihm zur Verfügung gestellten Informationen geprüft und akzeptiert zu haben.

Besondere Vereinbarungen über Zustand, Ausstattung oder zusätzliche Leistungen werden schriftlich festgehalten.


7. Fahrzeugankauf

E&F Fast Cars bietet den professionellen Ankauf von Fahrzeugen an.

Fahrzeuge können nach einer Bewertung und Prüfung durch E&F Fast Cars angekauft werden.

Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, insbesondere:

  • Fahrzeugmodell und Ausstattung

  • Kilometerstand

  • Zustand des Fahrzeugs

  • Wartungshistorie

  • Marktwert

  • Nachfrage

  • Herkunft und Dokumentation

Ein Ankauf erfolgt erst nach Einigung über den Kaufpreis und Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung.


7.1 Angaben des Verkäufers

Der Verkäufer verpflichtet sich, vollständige und korrekte Angaben zum Fahrzeug zu machen.

Dies umfasst insbesondere:

  • Eigentumsverhältnisse

  • Unfallschäden

  • Reparaturen

  • Kilometerstand

  • Wartungen

  • bekannte Mängel

  • Fahrzeugdokumente

Werden wesentliche Informationen verschwiegen oder falsch angegeben, kann E&F Fast Cars entsprechende Ansprüche geltend machen.


8. Fahrzeugvermittlung

E&F Fast Cars bietet die Vermittlung von Fahrzeugen zwischen Käufern und Verkäufern an.

Bei einer Fahrzeugvermittlung unterstützt E&F Fast Cars bei der Suche, Kommunikation, Beratung und Abwicklung zwischen den Parteien.

Die konkrete Vermittlungsleistung sowie allfällige Vergütungen werden individuell vereinbart.


8.1 Vermittlungsprozess

Der Ablauf einer Vermittlung umfasst grundsätzlich:

  1. Aufnahme der Kundenanforderungen

  2. Suche nach geeigneten Fahrzeugen

  3. Prüfung verfügbarer Angebote

  4. Vorstellung geeigneter Fahrzeuge

  5. Unterstützung bei Verhandlungen

  6. Begleitung bis zum Vertragsabschluss

E&F Fast Cars übernimmt keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Fahrzeug verfügbar ist oder ein Kaufvertrag zwischen den Parteien zustande kommt.


9. Fahrzeugbeschaffung

E&F Fast Cars unterstützt Kunden bei der individuellen Beschaffung von Fahrzeugen im In- und Ausland.

Nach Besprechung der Kundenwünsche sucht E&F Fast Cars geeignete Fahrzeuge über eigene Kontakte, Partnernetzwerke und verfügbare Märkte.

Die Beschaffung kann unter anderem beinhalten:

  • Fahrzeugsuche

  • Angebotsprüfung

  • Kommunikation mit Verkäufern

  • Organisation der Abwicklung

  • Unterstützung bei Import- und Transportprozessen

Die genauen Leistungen und Kosten werden vor Auftragserteilung individuell vereinbart.


10. Fahrzeugvermietung

E&F Fast Cars bietet die Vermietung exklusiver Fahrzeuge für private und geschäftliche Zwecke an. Die Fahrzeugvermietung erfolgt nach individueller Vereinbarung zwischen E&F Fast Cars und dem Kunden.

Die Nutzung eines Mietfahrzeugs setzt voraus, dass der Kunde sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt und über die erforderlichen Dokumente verfügt.


10.1 Mietvertrag

Ein Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Vermietung und die Vereinbarung der wesentlichen Vertragsbedingungen zustande.

Der Mietvertrag enthält insbesondere:

  • Mietdauer

  • Fahrzeugdaten

  • Mietpreis

  • Kilometerregelung

  • Versicherungsbedingungen

  • Kaution

  • Rückgabebedingungen

  • besondere Vereinbarungen


10.2 Voraussetzungen für die Fahrzeugmiete

Der Kunde muss:

  • über einen gültigen Führerausweis verfügen,

  • die gesetzlichen Voraussetzungen für das Führen eines Fahrzeugs erfüllen,

  • wahrheitsgemässe Angaben machen,

  • die vereinbarten Mietbedingungen einhalten.

E&F Fast Cars kann zusätzliche Anforderungen für bestimmte Fahrzeuge oder Fahrzeugklassen festlegen.


11. Nutzung und Rückgabe von Mietfahrzeugen

Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und entsprechend seinem vorgesehenen Zweck zu nutzen.

Nicht erlaubt sind insbesondere:

  • Teilnahme an Rennveranstaltungen oder Motorsportaktivitäten ohne ausdrückliche Zustimmung,

  • unsachgemässe Nutzung,

  • Weitergabe des Fahrzeugs an nicht autorisierte Personen,

  • Nutzung für illegale Zwecke.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde.


11.1 Schäden und besondere Ereignisse

Der Kunde verpflichtet sich, E&F Fast Cars unverzüglich über Schäden, Unfälle, technische Probleme oder sonstige besondere Ereignisse zu informieren.

Bei einem Unfall sind die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen einzuhalten und die notwendigen Informationen bereitzustellen.

Eine eigenmächtige Reparatur ohne Zustimmung von E&F Fast Cars ist nicht gestattet.


12. Werkstatt- und Partnerleistungen

E&F Fast Cars arbeitet bei bestimmten technischen Dienstleistungen, Reparaturen, Wartungen und Fahrzeugaufbereitungen mit ausgewählten Partnerbetrieben zusammen.

Die Durchführung solcher Arbeiten erfolgt durch den jeweiligen Partnerbetrieb.

E&F Fast Cars unterstützt bei der Koordination und Organisation der Leistungen, übernimmt jedoch keine Verantwortung für Leistungen, die direkt durch externe Partner erbracht werden.

Die jeweiligen Bedingungen des Partnerunternehmens können ergänzend gelten.


13. MFK-Vorbereitung

E&F Fast Cars unterstützt Kunden bei der Vorbereitung von Fahrzeugen für die Motorfahrzeugkontrolle (MFK).

Die Leistungen können beispielsweise umfassen:

  • Fahrzeugprüfung vor MFK

  • Koordination notwendiger Arbeiten

  • Organisation von Partnerdienstleistungen

  • Vorbereitung relevanter Unterlagen

Eine erfolgreiche MFK-Prüfung kann nicht garantiert werden, da die definitive Entscheidung durch die zuständige Behörde erfolgt.


14. Online-Shop

Neben den Fahrzeugdienstleistungen betreibt E&F Fast Cars einen Online-Shop mit Produkten aus den Bereichen:

  • Bekleidung

  • Accessoires

  • Lifestyle-Produkte

  • Automobilbezogene Artikel

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt keine verbindliche Offerte dar. Ein Vertrag kommt erst durch die Bestätigung der Bestellung zustande.


14.1 Bestellung und Lieferung

Nach Eingang einer Bestellung erhält der Kunde eine Bestätigung.

E&F Fast Cars bemüht sich um eine schnelle Bearbeitung und Lieferung der bestellten Produkte.

Lieferzeiten können je nach Produkt, Verfügbarkeit und Lieferort variieren.


14.2 Rückgabe und Reklamationen

Beanstandungen bezüglich Produkten sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt mitzuteilen.

Bei beschädigten oder fehlerhaften Produkten wird gemeinsam mit dem Kunden eine geeignete Lösung gesucht.


15. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen richten sich nach der jeweiligen Dienstleistung, dem abgeschlossenen Vertrag oder der getroffenen Vereinbarung zwischen E&F Fast Cars und dem Kunden.

Zahlungen können je nach Geschäftsbereich per Überweisung, vereinbarten Zahlungsmethoden oder nach individueller Absprache erfolgen.

Bei Fahrzeuggeschäften kann E&F Fast Cars vor Fahrzeugübergabe eine vollständige Zahlung oder eine vereinbarte Anzahlung verlangen.

Bei besonderen Leistungen wie Fahrzeugbeschaffung, Vermittlung oder Reservierungen kann eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung erforderlich sein.


15.1 Zahlungsverzug

Bei ausstehenden Zahlungen behält sich E&F Fast Cars vor, den Kunden zu mahnen und weitere gesetzlich zulässige Schritte einzuleiten.

Zusätzliche Kosten aufgrund verspäteter Zahlungen können dem Kunden verrechnet werden, soweit dies zulässig ist.


16. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Fahrzeuge, Waren oder Produkte bleiben – soweit vereinbart und gesetzlich zulässig – bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von E&F Fast Cars oder des jeweiligen Eigentümers.

Der Kunde verpflichtet sich, bis zur vollständigen Zahlung sorgfältig mit dem Eigentum umzugehen und keine Rechte Dritter daran entstehen zu lassen.


17. Gewährleistung und Fahrzeugzustand

E&F Fast Cars bemüht sich um eine transparente Darstellung von Fahrzeugen, Produkten und Dienstleistungen.

Bei gebrauchten Fahrzeugen können alters- und nutzungsbedingte Spuren vorhanden sein. Diese stellen nicht automatisch einen Mangel dar.

Der Kunde erhält die Möglichkeit, Fahrzeuge vor Vertragsabschluss zu besichtigen und – sofern vereinbart – zu prüfen.

Besondere Zusicherungen hinsichtlich Zustand, Ausstattung oder Eigenschaften eines Fahrzeugs müssen schriftlich vereinbart werden.


17.1 Gebrauchtfahrzeuge

Bei gebrauchten Fahrzeugen erfolgt der Verkauf grundsätzlich entsprechend dem vereinbarten Zustand und den im Vertrag festgehaltenen Angaben.

Dem Kunden wird empfohlen, vor Vertragsabschluss sämtliche relevanten Fahrzeugunterlagen und Informationen zu prüfen.


18. Haftung

E&F Fast Cars haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

E&F Fast Cars übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch externe Partner, Behörden, Lieferanten oder Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs entstehen.


18.1 Haftung bei Fahrzeugnutzung

Bei gemieteten Fahrzeugen trägt der Kunde die Verantwortung für eine ordnungsgemässe Nutzung.

Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung, Verstösse gegen Mietbedingungen oder fahrlässiges Verhalten entstehen.


19. Datenschutz

E&F Fast Cars verarbeitet personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Personendaten werden insbesondere verarbeitet für:

  • Vertragsabwicklung

  • Kundenbetreuung

  • Kommunikation

  • Fahrzeugvermittlung

  • Vermietungsprozesse

  • Bestellabwicklung im Online-Shop

E&F Fast Cars behandelt Kundendaten vertraulich und verwendet diese nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Weitere Informationen sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.


20. Geistiges Eigentum

Alle Inhalte von E&F Fast Cars, insbesondere:

  • Logos

  • Marken

  • Texte

  • Bilder

  • Designs

  • Grafiken

  • Inhalte des Online-Shops

sind geschützt.

Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung ohne ausdrückliche Zustimmung von E&F Fast Cars ist nicht gestattet.


21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Geschäftsbeziehungen zwischen E&F Fast Cars und dem Kunden unterstehen grundsätzlich dem Schweizer Recht.

Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Gerichtsstand der Sitz von E&F Fast Cars in:

6330 Cham, Kanton Zug, Schweiz

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.


22. Schlussbestimmungen

E&F Fast Cars behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Änderungen der Dienstleistungen, gesetzlichen Anforderungen oder Geschäftsprozesse anzupassen.

Es gilt jeweils die aktuelle Version der AGB.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


E&F Fast Cars
Sinserstrasse 67
6330 Cham
Kanton Zug
Schweiz

UID: CHE-306.063.992

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